DANKE
ANPACKEN.DRANBLEIBEN. FÜR DEN OBERHARZ.
Um unsere Botschaft weiter zu verbreiten und mit vielen Menschen ins Gespräch zu kommen, brauchen wir Dich. Wie kannst du mich unterstützen? Mit einem Herz in Form von Zeit, Motivation und natürlich auch etwas Kleingeld, denn: Jede Spende – ob groß oder klein – hilft uns, die nötigen Ressourcen zu sammeln, um auch Wahlkämpfe erfolgreich zu führen.
Eines können wir versprechen: Deine Spende kommt an und hilft, egal ob Du 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro spenden kannst. Vielen Dank!
Mit Deiner Spende unterstützt Du unseren SPD Ortsverein und hilfst uns, unsere Politik vor Ort umzusetzen. Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar. Weitere Informationen findest Du weiter unten.
Spendenkonto:
SPD-Ortsverein Oberharz am Brocken
IBAN: DE27 8105 2000 0901 0406 49
BIC: NOLADE21HRZ
Verwendungszweck: Bürgermeisterwahl 2025 Torsten Deicke, *Firma ,Name, Adresse
Wir schätzen Dein Vertrauen und setzen höchste Sorgfalt sowie Sicherheitsstandards ein, um Deine persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Spender zahlen nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten.
Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Veröffentlichungspflichten
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.